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FEM 4.004-Prüfung - Sicherheitsüberprüfungen von Gabelstapler

Sicherheitsprüfungen

Sicherheitsüberprüfungen von Gabelstapler

Mindestens einmal pro Jahr - so will es bekanntlich der Gesetzgeber sind Arbeitsmittel gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren. (VUV Art. 32b)

Instandhaltungsarbeiten an Staplern sind von Fachpersonen auszuführen. Dazu gehört die zuverlässige Beurteilung über den arbeitssicheren Zustand von Staplern und Anbaugeräten.

Sie erhalten im Anschluss an die Prüfung einen detaillierten Bericht über die Prüfungsergebnisse und, falls notwendig, ein unverbindliches Angebot für die Mängelbeseitigung. 

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Für weitere Informationen und Ihre Fragen zu unserem Angebot stehen Ihnen unsere Fachberater gern zur Verfügung.

+41 44 846 51 11

Anfrage zu: Instandhaltung gemäss VUV Art. 32b

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